Ablauf und Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin und Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei Ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt die Therapeutin oder der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

Für gesetzlich Versicherte:

Durch meine vertragspsychotherapeutische Tätigkeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland übernehmen i.d.R. alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Nach einer Kennenlern- und Diagnostikphase (Probatorik, i.d.R. 5 Sitzungen), unterstütze ich Sie beim Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Für privat Versicherte:

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind individuell sehr unterschiedlich. Manche Versicherungen verlangen ein Antragsverfahren, manche bewilligen auch ein bestimmtes Stundenkontingent ohne Antrag. Es empfiehlt sich daher bei der eigenen Krankenversicherung anzurufen und nachzufragen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für Selbstzahler:

Die Rechnung für Therapiestunden wird direkt an Sie gestellt. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Quelle: PTV 10 - Patienteninformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Muster 10(4.2017)